HIERZU GEHÖREN NEBEN DEN JEWEILIGEN LANDESGESETZEN AUCH VORGABEN DER EU ODER GESETZE ZUR PRÄVENTION UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION (ANTIKORRUPTIONSGESETZE) MIT INTERNATIONALER AUSSTRAHLUNGSKRAFT.
KORRUPTIONSHANDLUNGEN WERDEN ALS INTERNATIONAL ZU VERFOLGENDE STRAFTATEN ANGESEHEN UND SOWOHL IM PRIVATEN ALS AUCH IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR GEZIELT VERFOLGT. IM BEWUSSTSEIN DIESER VERANTWORTUNG HAT DER JCL-KONZERN INTERNE MASSSTÄBE FÜR GUTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG DEFINIERT UND UNTERNEHMENSWEIT VERANKERT.
UNSER „VERHALTENSCODEX“ (CODE OF CONDUCT) DEFINIERT STANDARDS UND ERWARTUNGEN AN DAS TÄGLICHE HANDELN UNSERER MITARBEITER.
Er beinhaltet:
Um jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden, halten sich alle JCL-Mitarbeiter neben unseren internen Regeln ausnahmslos an die geltenden Gesetze in allen von uns betreuten Märkten. Unsere Führungskräfte nehmen dabei eine Vorbildfunktion ein.
UNSERE „ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIE“ WURDE AUF DEM PRINZIP DER FAIRNESS, DER INTEGRITÄT UND DES RESPEKTS FÜR ANDERE GEGRÜNDET.
Im Bereich der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung setzt JCL Logistics die internationalen Standards durch Schaffung der gegenständlichen Richtlinie um. Unsere Richtlinie soll in diesem Zusammenhang klare Leitlinien und Handlungsanweisungen schaffen.